| Aufnahmebedingungen |
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4-stufige Wirtschaftsschule Der Übertritt aus der 6. Jahrgangsstufe der Hauptschule ist möglich für Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis einen Notendurchschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erreicht haben oder denen die Vorrückungserlaubnis in den M-Zug der Hauptschule erteilt wurde. Wenn der Notendurchschnitt nicht erzielt wurde, ist ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. Der Übertritt aus der 6. bzw. 7. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule ist mit der Vorrückungserlaubnis in die jeweilige Eingangsstufe der Wirtschaftsschule möglich. 3-stufige Wirtschaftsschule Der Übertritt aus der 7. Jahrgangsstufe der Hauptschule ist möglich für Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis einen Notendurchschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erreicht haben oder denen die Vorrückungserlaubnis für die 8. Jahrgangsstufe des M-Zuges erteilt wurde. Wenn der Notendurchschnitt nicht erreicht wird, ist ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. Der Übertritt aus der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule ist mit der Vorrückungserlaubnis in die jeweilige Eingangsstufe der Wirtschaftsschule möglich. 2-stufige Wirtschaftsschule Der Übertritt ist möglich für Schülerinnen und Schüler mit Qualifizierendem Hauptschulabschluss oder aus der 9. Jahrgangsstufe des M-Zuges der Hauptschule. Der Übertritt aus der 9. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule ist mit der Vorrückungserlaubnis in die jeweilige Eingangsstufe der Wirtschaftsschule möglich. Regelungen für Schülerinnen und Schüler ohne Vorrückungserlaubnis Schülerinnen und Schüler ohne Vorrückungserlaubnis in die jeweilige Eingangsstufe der Wirtschaftsschule dürfen im Jahreszeugnis des Gymnasiums oder der Realschule höchstens einmal die Note 5 in einem Unterrichtsfach haben, das auch an der Wirtschaftsschule unterrichtet wird, oder müssen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4 haben. Auch wenn einer Schülerin oder einem Schüler des Gymnasiums oder der Realschule das Wiederholen der Jahrgangsstufe nicht erlaubt wurde, kann die Aufnahme an der Wirtschaftsschule mit einem positiven Gutachten der abgebenden Schule erfolgen. |

